Bereits bei der letzten Düngeverordnung von 2007 wurde ihr Einsatz eingeschränkt, seit 2016 sind sie komplett verboten: Techniken zur Ausbringung von organischen Düngern, die auf Grund ihrer Bau- und Funktionsweise nur sehr ungenügend dosierbar sind. Dazu zählen Drehstrahlregner für unverdünnte Gülle, Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe, Gülle- und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler, Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler sowie zentrale Prallverteiler, die nach oben abstrahlen.
In einem nächsten Schritt werden voraussichtlich in den Jahren 2020 bzw. 2025 weitere Breitverteiltechniken verboten werden, etwa Prallköpfe und Prallbleche sowie Schwenkverteiler und -düsen. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass in der Landwirtschaft langfristig ausschließlich bodennahe Techniken bei der Ausbringung von organischen Düngern zum Einsatz kommen. Entsprechend sollten Landwirte und Lohnunternehmer, die heute noch Breitverteiltechniken einsetzen, von ihrem Fachhändler informiert und auf das große Angebot im Bereich der bodennahen Techniken aufmerksam gemacht werden. Dazu zählen Schleppschlauch-, Schleppschuhund Schlitzverteiler. GRANIT unterstützt bei der Kundenansprache. Denn allein der Katalog 13 – Gülletechnik & Pflanzenschutz bietet eine riesige Auswahl an modernster, umweltschonender und wirtschaftlicher Ausbringtechnik inklusive dem passenden Zubehör für jeden Anspruch.